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   BSG, 10.08.2021 - B 5 R 108/21 B   

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BSG, 10.08.2021 - B 5 R 108/21 B (https://dejure.org/2021,35819)
BSG, Entscheidung vom 10.08.2021 - B 5 R 108/21 B (https://dejure.org/2021,35819)
BSG, Entscheidung vom 10. August 2021 - B 5 R 108/21 B (https://dejure.org/2021,35819)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rente wegen voller Erwerbsminderung Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    Rente wegen voller Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 10.08.2021 - B 5 R 108/21 B
    Doch zeigt er nicht auf, dass er dazu einen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag gestellt (zu den Anforderungen vgl zB BSG Beschluss vom 13.3.2019 - B 5 R 22/19 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 5.2.2015 - B 13 R 372/14 B - juris RdNr 12) und diesen bis zum Schluss aufrechterhalten hat (vgl dazu grundlegend BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN; BSG Beschluss vom 23.6.2021 - B 13 R 69/21 B - juris RdNr 11) .

    Hierzu sind die betreffenden Rechtssätze einander gegenüberzustellen; zudem ist näher zu begründen, weshalb diese nicht miteinander vereinbar sind und inwiefern die Entscheidung des LSG auf der Abweichung beruht (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 17; BSG Beschluss vom 19.7.2012 - B 1 KR 65/11 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 32 RdNr 21) .

  • BSG, 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B

    Unzulässiger Angriff auf die Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 10.08.2021 - B 5 R 108/21 B
    Hält das Gericht eines oder einige von mehreren Gutachten für überzeugend, darf es sich diesen grundsätzlich anschließen, ohne ein weiteres Gutachten einholen zu müssen (stRspr, vgl BSG Beschluss vom 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 8) .

    Etwas anderes gilt nur, wenn die vorhandenen Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche enthalten, von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde des Gutachters geben (BSG Beschluss vom 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B - aaO RdNr 9; BSG Beschluss vom 22.6.2021 - B 13 R 20/21 B - juris RdNr 7).

  • BSG, 10.12.2019 - B 9 V 18/19 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 10.08.2021 - B 5 R 108/21 B
    Eine Gehörsrüge, die sich auf das Unterlassen weiterer Sachaufklärung bezieht, muss im sozialgerichtlichen Verfahren aber zugleich die besonderen Anforderungen an die Rüge einer Verletzung des § 103 SGG erfüllen (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 3.12.2012 - B 13 R 351/12 B - juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 10.12.2019 - B 9 V 18/19 B - juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 24.2.2021 - B 13 R 37/20 B - juris RdNr 14, jeweils mwN).

    Soweit er damit geltend machen will, das Berufungsgericht habe sein Recht auf Befragung dieser Sachverständigen verletzt, hat er in der Beschwerdebegründung nicht dargestellt, dass er rechtzeitig einen solchen Antrag gestellt, schriftlich sachdienliche Fragen angekündigt und den Antrag bis zuletzt aufrechterhalten hat (vgl BSG Beschluss vom 10.12.2019 - B 9 V 18/19 B - juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 20.5.2020 - B 5 R 298/19 B - juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 26.5.2021 - B 13 R 219/20 B - juris RdNr 8) .

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 10.08.2021 - B 5 R 108/21 B
    Hieraus wird allerdings ersichtlich, dass das LSG gerade auch die Rechtssätze aus dem Urteil des BSG vom 11.12.2019 (B 13 R 7/18 R - BSGE 129, 274 = SozR 4-2600 § 43 Nr. 22) seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat.
  • BSG, 19.07.2012 - B 1 KR 65/11 B

    Krankenversicherung - Zulässigkeit der Revision - grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus BSG, 10.08.2021 - B 5 R 108/21 B
    Hierzu sind die betreffenden Rechtssätze einander gegenüberzustellen; zudem ist näher zu begründen, weshalb diese nicht miteinander vereinbar sind und inwiefern die Entscheidung des LSG auf der Abweichung beruht (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 17; BSG Beschluss vom 19.7.2012 - B 1 KR 65/11 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 32 RdNr 21) .
  • BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 117/16

    Entscheidungen zur menschenunwürdigen Unterbringung von Gefangenen

    Auszug aus BSG, 10.08.2021 - B 5 R 108/21 B
    Zwar kann das Übergehen eines erheblichen Beweisangebots oder Beweisantrags Art. 103 Abs. 1 GG verletzen, wenn dies aus Gründen erfolgt, die im einschlägigen Verfahrensrecht keine Stütze finden (vgl BVerfG Beschluss vom 8.12.2020 - 1 BvR 117/16 - juris RdNr 12 mwN) .
  • BSG, 05.02.2015 - B 13 R 372/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Beweisantrag im Rahmen eines

    Auszug aus BSG, 10.08.2021 - B 5 R 108/21 B
    Doch zeigt er nicht auf, dass er dazu einen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag gestellt (zu den Anforderungen vgl zB BSG Beschluss vom 13.3.2019 - B 5 R 22/19 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 5.2.2015 - B 13 R 372/14 B - juris RdNr 12) und diesen bis zum Schluss aufrechterhalten hat (vgl dazu grundlegend BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN; BSG Beschluss vom 23.6.2021 - B 13 R 69/21 B - juris RdNr 11) .
  • BSG, 03.12.2012 - B 13 R 351/12 B

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Amtsermittlungspflicht

    Auszug aus BSG, 10.08.2021 - B 5 R 108/21 B
    Eine Gehörsrüge, die sich auf das Unterlassen weiterer Sachaufklärung bezieht, muss im sozialgerichtlichen Verfahren aber zugleich die besonderen Anforderungen an die Rüge einer Verletzung des § 103 SGG erfüllen (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 3.12.2012 - B 13 R 351/12 B - juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 10.12.2019 - B 9 V 18/19 B - juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 24.2.2021 - B 13 R 37/20 B - juris RdNr 14, jeweils mwN).
  • BSG, 26.05.2021 - B 13 R 219/20 B

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer Umschulung zum

    Auszug aus BSG, 10.08.2021 - B 5 R 108/21 B
    Soweit er damit geltend machen will, das Berufungsgericht habe sein Recht auf Befragung dieser Sachverständigen verletzt, hat er in der Beschwerdebegründung nicht dargestellt, dass er rechtzeitig einen solchen Antrag gestellt, schriftlich sachdienliche Fragen angekündigt und den Antrag bis zuletzt aufrechterhalten hat (vgl BSG Beschluss vom 10.12.2019 - B 9 V 18/19 B - juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 20.5.2020 - B 5 R 298/19 B - juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 26.5.2021 - B 13 R 219/20 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 24.02.2021 - B 13 R 37/20 B

    Rente wegen voller Erwerbsminderung

    Auszug aus BSG, 10.08.2021 - B 5 R 108/21 B
    Eine Gehörsrüge, die sich auf das Unterlassen weiterer Sachaufklärung bezieht, muss im sozialgerichtlichen Verfahren aber zugleich die besonderen Anforderungen an die Rüge einer Verletzung des § 103 SGG erfüllen (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 3.12.2012 - B 13 R 351/12 B - juris RdNr 12; BSG Beschluss vom 10.12.2019 - B 9 V 18/19 B - juris RdNr 11; BSG Beschluss vom 24.2.2021 - B 13 R 37/20 B - juris RdNr 14, jeweils mwN).
  • BSG, 28.09.2010 - B 5 R 202/10 B

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Amtsermittlungspflicht

  • BSG, 13.03.2019 - B 5 R 22/19 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

  • BSG, 20.05.2020 - B 5 R 298/19 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

  • BSG, 22.06.2021 - B 13 R 20/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

  • BSG, 23.06.2021 - B 13 R 69/21 B

    Weitergewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung Verfahrensrüge im

  • BSG, 28.05.2021 - B 13 R 295/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 07.05.2020 - B 5 R 46/20 B

    Weiterzahlung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • BSG, 03.03.2021 - B 5 R 282/20 B

    Rente wegen voller Erwerbsminderung

  • BSG, 15.12.2020 - B 5 R 216/20 B

    Berechnung einer Altersrente unter voller Bewertung von in Rumänien

  • BSG, 31.03.2022 - B 5 R 320/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensrüge -

    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (stRspr; zB BSG Beschluss vom 10.8.2021 - B 5 R 108/21 B - juris RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 17.11.2021 - B 5 R 221/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsatzrüge -

    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (stRspr; zB BSG Beschluss vom 10.8.2021 - B 5 R 108/21 B - juris RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 19.10.2021 - B 5 R 204/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (stRspr; zB BSG Beschluss vom 10.8.2021 - B 5 R 108/21 B - juris RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 05.12.2022 - B 5 R 169/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Das Vorbringen der Klägerin erschöpft sich vielmehr in der Behauptung, das LSG habe die Maßstäbe aus dem BSG -Urteil in ihrem Einzelfall unzutreffend angewandt; es geht mithin über eine (unbeachtliche) Subsumtionsrüge nicht hinaus (s dazu auch BSG Beschluss vom 10.8.2021 - B 5 R 108/21 B - juris RdNr 12 mwN; BSG Beschluss vom 5.8.2022 - B 5 R 58/22 B juris RdNr 6) .
  • BSG, 03.08.2022 - B 5 R 34/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Ungeachtet dessen, dass P schon kein Gutachten iS der zitierten Rechtsprechung erstellt hat, ist es zur Begründung einer Divergenzrüge jedenfalls nicht ausreichend, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (stRspr; zB BSG Beschluss vom 10.8.2021 - B 5 R 108/21 B - juris RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 08.03.2023 - B 5 R 65/22 BH

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Soweit der Kläger der Auffassung ist, dass LSG habe die Maßstäbe aus den Entscheidungen des BSG in seinem Einzelfall unzutreffend angewandt, handelt es sich um eine (unbeachtliche) Subsumtionsrüge (s dazu auch BSG Beschluss vom 10.8.2021 - B 5 R 108/21 B - juris RdNr 12 mwN; BSG Beschluss vom 5.8.2022 - B 5 R 58/22 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 13.04.2022 - B 5 R 30/22 B

    Bewilligung von Altersrente; Anrechnung der von einem russischen

    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (stRspr; zB BSG Beschluss vom 10.8.2021 - B 5 R 108/21 B - juris RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 12.04.2022 - B 5 R 31/22 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 5 R 30/22 B v. 13.04.2022

    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (stRspr; zB BSG Beschluss vom 10.8.2021 - B 5 R 108/21 B - juris RdNr 11 mwN) .
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